Der Nationalrat und die Vollversammlung der
Verfassunggebenden Versammlung Deutschland
vom 11. Oktober 2015
Der Versammlungsrat, in der Funktion des Nationalrates, erläßt im Auftrage des Verfassungsvolkes der Verfassunggebenden Versammlung Deutschland hiermit das Gesetz Nr. 36 und veröffentlicht den Gesetzestext durch dieses Dekret Nr. 40 wie nachfolgend näher ausgeführt:
Verehrtes Verfassungsvolk,
mit Beschluß vom 15. Dezember 2022 hat der Nationalrat, in Abstimmung mit den eigenen Gremien und dem Vertragspartner zur Übernahme der Gebietsrechte und den Fragen zur Staatsangehörigkeit beschlossen, die Beendigung des Referendums auf den 31. Dezember 2022 vorzuziehen.
Somit endet die Verfassunggebende Versammlung vom 1. November 2014, mit der Rechtswirksamkeit vom 11. Oktober 2015, ausschließlich für das Völkerrechtssubjekt Deutschland aus der Schlußakte der Potsdamer Konferenz vom 2. August 1945 ausgerufen und einberufen, mit dem Datum des 31. Dezember 2022 um 0.00 Uhr zur Jahreswende.
Ebenfalls endet an diesem Tage auch die Möglichkeit an dem ausgegebenen Referendum teilzunehmen.
Aus dieser Verfassunggebenden Versammlung ist erfolgreich ein neues Völkerrechtssubjekt entstanden, welches sich derzeit konstituiert und zu gegebener Zeit seinen Platz in der Staatengemeinschaft beanspruchen wird. Zudem wurde beschlossen, daß eine erneute Verfassunggebende Versammlung für dieses Gebiet nicht vor Ablauf einer Frist von 30 Jahren möglich ist, damit die neue Gesellschaftsform die notwendige Zeit zur Entwicklung hat.
Lediglich die bisherige Administration der hier näher bezeichneten Verfassunggebenden Versammlung, hat aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Empfänger der Gebiets- und Staatsangehörigkeitsrechte die Möglichkeit, diese Rechtsverhältnisse in eine erneut durch sie aktiv gestellte Nationalversammlung zurückzufordern.
Wir danken allen rund zweitausend Menschen, die in den vergangenen Jahren an den Konzepten für dieses Ziel mitgearbeitet haben und auch den aktiven Menschen, die noch heute und in Zukunft, daran mitarbeiten werden.
Der Nationalrat von Deutschland
am 15. Dezember 2022
Dieses Dekret Nr. 40 und somit das Gesetz Nr. 36, wird am 15. Dezember 2022, 21.00 Uhr MEZ, durch den Nationalrat der verfassunggebenden und gesetzgebenden Versammlung vom 01. November 2014, für das Völkerrechtssubjekt Deutschland/Germany, mit der Rechtswirksamstellung vom 11. Oktober 2015, sowie mit und durch ihren Rechtsstand des Reichsverwesers mit der Rechtsstellung vom 28. Oktober 1918, wie ebenso mit der Rechtswirksamstellung des Staatswesens, wie der Kernverfassung vom 04. April 2016, erlassen.
Liebe Mitbürger,
wie wir immer wieder hören, haben einige Menschen wohl mit dem obigen abschließenden rechtlichen Text auf der verbliebenen Seite der Verfassunggebenden Versammlung ein Verständnisproblem.
Wir klären die genaue Bedeutung noch einmal:
Die Organisatoren und Menschen der Verfassunggebenden Versammlung vom 1. November 2014 und mit der Rechtswirksamkeit vom 11. Oktober 2015, haben mit ihren rund 6,3 Millionen verteilten Informationen etwa 268.000 Menschen erreichen können, die auf unterschiedlichen Wegen ihre Zustimmung zur Durchführung der Nationalversammlung gaben.
Ein Bruchteil von etwa 5.000 Menschen konnte den vollständigen Nachweis ihrer Berechtigung zur Teilnahme an Abstimmungen bereits bis 4. April 2016 vorlegen. Alle Unterlagen sind im Archiv. Später waren es einige tausend Menschen mehr, die den Nachweis vollständig oder teilweise beibringen konnten. Die genauen Zahlen werden später veröffentlicht.
In vier Großveranstaltungen wurde der Nationalrat in seiner Tätigkeit und seinem Amt bestätigt. Durch diese Volksversammlungen wurden ihm einige Vollmachten erteilt, die der Rat im Zeitraum seiner jahrelangen Tätigkeit nicht vollständig, aber teilweise anwendete.
Aus dieser Versammlung ging eine Kernverfassung, eine Übergangsordnung, einige Gesetze und der Entwurf einer Vollverfassung hervor, welcher bereits sehr weit fortgeschritten ist. Ferner wurden Konzepte für viele neue Bestandteile der Gesellschaft erarbeitet. Über 2000 Menschen waren in den Jahren an den Ausarbeitungen beteiligt. Knapp 5.000 besuchten die online-Räume.
Am 4. April 2016 wurde der Bundesstaat Deutschland von den berechtigten Bürgern in den rechtskräftigen Stand versetzt. Oder einfacher gesagt, die Menschen mit den nachgewiesenen Bodenrechten haben diesen neuen Staat mittels Abstimmung in den rechtskräftigen Stand versetzt. Der Rechtstitel für das angestrebte Völkerrechtssubjekt ist somit durch die vielen Menschen mit Berechtigungsnachweis erlangt worden. Alle notwendigen Gebietsrechte, die alleine in den Menschen liegen, waren für alle Gebietsteile vielstimmig vertreten.
Wenn der Jurist es ganz genau nimmt, dann war die Verfassunggebende Versammlung damit bereits am 4. April 2016 erfolgreich beendet. Der zugegebene längere Zeitraum sollte die Begeisterung eines größeren Teiles der Bevölkerung für diese Versammlung auslösen, was nicht in dem Umfang zu erreichen war, wie es sich der Rat vorgestellt hat. Flächendeckend konnte dieser Titel bislang nicht angewendet werden, da der überwiegende Teil der hier lebenden Bevölkerung die praktische Umsetzung aktiv verhindert.
Der föderale Bundesstaat Deutschland ist nach allen internationalen und völkerrechtlichen Regeln auf einem freien Gebiet erschaffen worden und kann juristisch nicht mehr entfernt werden.
Die Verfassunggebende Versammlung war daher längst, aber spätestens 2022 zu beenden, wobei sich eine erneute Tätigkeit des Nationalrates nur noch auf die Ausübung einer vorläufigen Übergangsregierung des Staates beziehen kann, bis Wahlen die reguläre Regierung bestimmen. Diese Pflicht und Aufgabe konnte er bislang nicht erfüllen.
Alle Versuche, für dieses Staatswesen eine erneute Verfassunggebende Versammlung innerhalb der nächsten 30 Jahre zu veranstalten, wurden durch Dekret 40 ausgeschlossen.
Im Klartext: Die Verfassunggebende Versammlung vom 1. November 2014, welche ausschließlich für das Völkerrechtssubjekt Deutschland/Germany aus der Schlußakte der Potsdamer Konferenz vom 2. August 1945 ausgerufen und durchgeführt wurde, hat durch die Bürger, welche mit Nachweis berechtigt waren, ihr Ziel erreicht, kann aber die praktische Umsetzung nicht bewerkstelligen.
Der Nationalrat
am 25. April 2023