Der Nationalrat und die Vollversammlung der
Verfassunggebenden Versammlung Deutschland
vom 11. Oktober 2015
Der Versammlungsrat, in der Funktion des Nationalrates, erläßt im Auftrage des Verfassungsvolkes der Verfassunggebenden Versammlung Deutschland hiermit das Gesetz Nr. 36 und veröffentlicht den Gesetzestext durch dieses Dekret Nr. 40 wie nachfolgend näher ausgeführt:
Verehrtes Verfassungsvolk,
mit Beschluß vom 15. Dezember 2022 hat der Nationalrat, in Abstimmung mit den eigenen Gremien und dem Vertragspartner zur Übernahme der Gebietsrechte und den Fragen zur Staatsangehörigkeit beschlossen, die Beendigung des Referendums auf den 31. Dezember 2022 vorzuziehen.
Somit endet die Verfassunggebende Versammlung vom 1. November 2014, mit der Rechtswirksamkeit vom 11. Oktober 2015, ausschließlich für das Völkerrechtssubjekt Deutschland aus der Schlußakte der Potsdamer Konferenz vom 2. August 1945 ausgerufen und einberufen, mit dem Datum des 31. Dezember 2022 um 0.00 Uhr zur Jahreswende.
Ebenfalls endet an diesem Tage auch die Möglichkeit an dem ausgegebenen Referendum teilzunehmen.
Aus dieser Verfassunggebenden Versammlung ist erfolgreich ein neues Völkerrechtssubjekt entstanden, welches sich derzeit konstituiert und zu gegebener Zeit seinen Platz in der Staatengemeinschaft beanspruchen wird. Zudem wurde beschlossen, daß eine erneute Verfassunggebende Versammlung für dieses Gebiet nicht vor Ablauf einer Frist von 30 Jahren möglich ist, damit die neue Gesellschaftsform die notwendige Zeit zur Entwicklung hat.
Lediglich die bisherige Administration der hier näher bezeichneten Verfassunggebenden Versammlung, hat aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Empfänger der Gebiets- und Staatsangehörigkeitsrechte die Möglichkeit, diese Rechtsverhältnisse in eine erneut durch sie aktiv gestellte Nationalversammlung zurückzufordern.
Wir danken allen rund zweitausend Menschen, die in den vergangenen Jahren an den Konzepten für dieses Ziel mitgearbeitet haben und auch den aktiven Menschen, die noch heute und in Zukunft, daran mitarbeiten werden.
Der Nationalrat von Deutschland
am 15. Dezember 2022
Dieses Dekret Nr. 40 und somit das Gesetz Nr. 36, wird am 15. Dezember 2022, 21.00 Uhr MEZ, durch den Nationalrat der verfassunggebenden und gesetzgebenden Versammlung vom 01. November 2014, für das Völkerrechtssubjekt Deutschland/Germany, mit der Rechtswirksamstellung vom 11. Oktober 2015, sowie mit und durch ihren Rechtsstand des Reichsverwesers mit der Rechtsstellung vom 28. Oktober 1918, wie ebenso mit der Rechtswirksamstellung des Staatswesens, wie der Kernverfassung vom 04. April 2016, erlassen.