Dekret Nr. 13
Translator
Die Verfassunggebende Versammlung für das Rechtssubjekt Staatenbund Deutscher Völker, erläßt heute, am 22. November 2015, hiermit das Gesetz Nr. 9 und veröffentlicht den Gesetzestext durch dieses Dekret Nr. 13.
§1 Hiermit wird bestimmt, daß die Bundestaaten des ehemaligen Deutschen Bundes im Rechtsstand vom 31. Juli 1913, entsprechend der als Anlage 1 beigefügten ISO – Kennziffernliste, hiermit in jedem einzelnen Falle und hier wieder für jeden einzelnen Bundesstaat über eine, mit sofortiger Wirkung ausgerufenen und in den rechtlich wirksamen Stand versehenen, Verfassunggebenden Versammlung, eingesetzt sind.
§ 2 Einbezogen in die Verfassunggebenden Versammlungen der Bundesstaaten, sind alle Gemeinden im Rechtsstand der Aufzeichnungen um 1900, welche ebenso als Verzeichnis diesem Dekret Nr. 9 und diesem Dekret Nr. 13, beigefügt ist.
§ 3 Weitere Inhalte der Verfassunggebenden Versammlung in den Bundesstaaten selbst, regelt ein Gesetz.
Der Versammlungsrat
der Verfassunggebenden Versammlung
des Rechtssubjekts Staatenbund Deutscher Völker
vertreten durch den Vorsitzenden
Uwe von Leonhard
Zurück zu Dekret Nr.12
Weiter zu Dekret Nr.14